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IsEnergie

Energie Effizienz Ingenieur

Dipl.-Ing. Andreas Isenberg

Energetische Sanierung

Als Besitzer einer eigenen Immobilie kennen Sie das Problem, ein Gebäude will gepflegt sein. Die verschiedenen Komponenten unterliegen unterschiedlichen Lebenszyklen, nach denen diese ausgebessert oder gar ausgetauscht werden müssen. So beträgt die Lebensdauer einer Heizungsanlage ca. 15 - 20Jahre, die Fassade will etwa alle 20Jahre erneuert werden und bei Dach und Fenster betragen die Zykluszeiten 25 bis 30 Jahre. 

Erkennbar ist die Notwendigkeit nicht nur daran, daß das Gebäudeäußere unansehnlich wird. In erster Linie leidet der Wohnkomfort. Nicht mehr abdichtende Fenster und Türen führen zu Zugluft, ungedämmte Kellerdecken zu kalten Füssen, durch Dach und Fassade geht Energie verloren und die Heizkosten steigen, da die Heizanlage uneffektiv arbeitet. Die Heizanlage selbst muß immer häufiger gewartet werden. Die Zeit für eine energetische Sanierung ist gekommen.    

Aber was bringt sie Hausbesitzern konkret? Vereinfacht ausgedrück:  Je weniger Wärme durch die Aussenhülle einer Immobilie verloren geht, desto weniger muß  geheizt werden. Die Wärme bleibt im Gebäude, die Behaglichkeit steigt und die Heizkosten sinken. Durch Erneuerung von Fassade und Dach wird der optische Eindruck des Gebäudes verbessert und der Wert der Immobilie wird erhöht. Eine neue Heizungsanlage arbeitet effektiv und ggf. unabhängig von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas.

Dadurch lässt sich  ganz nebenbei der Ausstoß von CO2 erheblich verbessern. Ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz.

Sanierungskosten 

Natürlich erzeugt eine energetische Sanierung nicht unerhebliche Kosten. Diese liegen bei umfassenden Maßnahmen nicht selten im vierstelligen Bereich. Aber diese Kosten lohnen sich und nicht selten stellt sich eine Amortisation der Sanierungskosten schon nach wenigen Jahren durch sinkende laufende Kosten ein. Um die Last der Sanierungskosten weiter zu reduzieren, kommen zusätzlich verschiedene Fördermaßnahmen in Frage.

Erst genannt sei hier die steuerliche Förderung, bei der  über drei Jahre verteilt 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahme steuerlich abgesetzt werden können, die Höchstsumme der Förderung beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung dürfen direkt zu 50 Prozent abgesetzt werden und müssen nicht über mehrere Jahre verteilt werden.

 

Alternativ zur steuerlichen Förderung können die Gebäudeförderprogramme der KfW oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genutzt werden:

Mit der Bundesförderung Effiziente Gebäude – Wohngebäude gewährt die KfW ein zinsverbilligtes Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss sowie Zuschüsse für systemische Sanierung des gesamten Gebäudes.

Mit der Bundesförderung Effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme gewährt die BAFA Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung:

Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.

Desweiteren werden auf Landes- und Komunalebene verschiedene Förderprogramme angeboten - stellvertretend sei hier progres.nrw genannt - die ebenfalls zu einer Sanierungskostenreduzierung beitragen können, ggf. in Kombination mit den Bundesförderungen.    

 

Was ist die BEG?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst  Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

 

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Vom Bund geförderte Energieberatungen vor Ort sollen Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können. Der Zuschuss wird den durchführender Energieberater einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude gezahlt. Dazu muß dieser jedoch zuvor vom BAFA als Berater zugelassen worden sein. 

 

BEG-Zuschüsse zum Neubau nach BEG WG

Für den Kauf oder Neubau von neuen Effizienzhäusern bietet die KFW Kredite und Tilgungszuschüsse als Förderung an.  Die Zuschussförderungen über das BAFA wurden gestrichen.

Bedingung für die Förderung ist mindestens das Erreichen der Anforderungen eines EH/EG 40 NH - Standards. Die Tilgungszuschüsse liegen bei Neubau oder Kauf einer zu errichtenden Immobile bei maximal 5 % der maximalen Kreditförderung von 120.000€, also 6000€.

Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 10.000€, Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten 4.000€ pro Wohneinheit, max. 40.000€ pro Zusage/Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr, bei dem eine neue Effizienzhausklasse erreicht wird. Materialkosten in Eigenleistung werden ebenfalls gefördert.

Effizienzhaus NH“-Klasse wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeits-zertifikat ausgestellt wird.

Beim Nachhaltigkeitspaket (NH-Paket) muss die akkreditierte Zertifizierungsstelle mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung die Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bestätigen.

Die „Effizienzhaus EE“-Klasse kann beim Neubau als auch bei einer Altbausanierung durch die Nutzung von erneuerbarer Energien zu mindestens 65 Prozent am Gesamtenergiebedarfs für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erreicht werden.

Eine „Effizienzhaus 40 Plus“-Stufe wird erreicht, wenn gebäudenahe Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbarenEnergien wie z. B. eine Photovoltaikanlage installiert werden. Pro Wohneinheit müssen dann mindestens 500kWh/a zzgl. 10kWh/a je Quadratmeter Gebäudenutzfläche an Strom erzeugt werden. Für den Nachweis muß der jährlich erzeugte Stromertrag nach DIN V 18599-9 bilanziert werden.

Zur Verdeutlichung

Ausschliesslich der Kauf oder Neubau eines Effizienzhaus 40 NH wird mit 5% Tilgungszuschuß gefördert.

Effizienzhaus-Neubau

QP / %   *

H' T / % * 

Anteil EE  / %

Effizienzhaus 40 -EE

40

55

65

Effizienzhaus 40

40

55

Effizienzhaus-Klassen im Altbau

Auch im Bestandsbau besteht die Möglichkeit, die energetische Gesamtsanierung durch das Erreichen von Effizienzhausklassen durch die  Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert zu bekommen Zwar ist mit der neuen BEG die Förderstufe Effizienzhaus 100 entfallen, die Stufen EH 85, 70 ,55 und 40 bestehen aber weiterhin. Der Tilgungszuschuss in diesen Förderklassen beträgt zwischen 5 und 20 Prozent. Hinzugekommen ist die Klassifizierung EE. Hier gibt es einen Zuschuss von 5 Prozent  auf die erreichte Effizienzhaus Stufe. (maximal 37.500 Euro).

Zum 01.01.2023 wurde ebenfalls für Bestandsgebäude die NH-Klasse für  eine entsprechende Sanierung auf EH-55 Standard eingeführt. Auch hier muss eine akkreditierte Zertifizierungsstelle die Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude" bestätigen.

Erreicht man durch Sanierung mindestens die Effizienzhaus-Stufe 85 können maximal 120.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit gefördert werden. 

Zudem gibt es auch bei Altbausanierung die „Effizienzhaus EE“-Klassen, die erreicht werden können, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 65 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Die förderfähigen Kosten bei EE-Effizienzhausklassen erhöhen  120.000 auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Zählt ein zu sanierende Gebäude energetisch zu den  schlechtesten 25 % des Gebäudebestands und ist eine Sanierung auf EH-70 EE oder besser beantragt, werden weitere 10% der Kosten als WPB-Bonus ("Worst performing building")  förderfähig. 

Stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien wie Photovoltaik, Windkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie Stromspeicherung für die Eigenstromversorgung werden in den Förderprogrammen des BEG nicht mehr berücksichtigt.

Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen entsprechen denen aus dem Neubaubereich.

Effizienzhaus-Bestand

Tilgungszuschuß

Betrag (max.) 

 

Effizienzhaus 40

20% von max 120000€

24.000€

Effizienzhaus 40 WPB

30% von max 120000€

40.000€

Effizienzhaus 40EE

25%von max. 150.000€

37.500€

Effizienzhaus 40EE WPB

35%von max. 150.000€

52.500€

Effizienzhaus 55

15%von max. 120.000€

18.000€

Effizienzhaus 55 WPB

25%von max. 120.000€

30.000€

Effizienzhaus 55EE

20%von max. 150.000€

30.000€

Effizienzhaus 55EE WPB

30%von max. 150.000€

45.000€

Effizienzhaus 70

10%von max. 120.000€

12.000€

Effizienzhaus 70EE

15%von max. 150.000€

22.500€

Effizienzhaus 70EE WPB

25%von max. 150.000€

37.500€

Effizienzhaus 85

5%von max. 120.000€

6.000€

Effizienzhaus 85EE

10%von max. 150.000€

15.000€

BEG Förderung für Einzelmaßnahmen

Die Förderung von Einzelmaßnahmen wird seit dem 15.08.2022 ausschließlich über Zuschüsse des BAFA durchgeführt.  Zwar hat sich die Förderung der einzelnen Maßnahmen reduziert, allerdings ist der Fördertopf von ca. 8 Milliarden Euro jährlich auf ca. 13 Milliarden Euro angestiegen. Dies bedeutet, daß mehr Sanierungsinteressenten gefördert werden können. 

Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. D.h. sie müssen den vom Bundesminiusterium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) herausgegebenen technischen Mindestanforderungen entsprechen sowie zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen und damit zur Minderung von CO2-Emissionen beitragen. 

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie die Dämmung der Außenwände, der Dachflächen oder Geschoßdecken , das Erneuern oder der erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren und Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz.

Ebenfalls förderfähig sind Optimierungen an der Anlagentechnnik. Hierzu zählen Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung und der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.

Auch der Einbau effizienter Wärmeerzeuger findet bei der Förderung nach BEG EM Berücksichtigung, allerdings muß es sich beim zu sanierenden Gebäude zwingend um ein  Bestandsgebäude handeln,  und durch die Maßnahme muß sich der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch des Gebäudes erhöhen. Die Optimierung des Systems kann auch zu einer Verbesserung des Verteilsystems führen und ggf. einen hydraulischen Abgleich des Systems beinhalten. Hier kann auch eine Optimierung eines bestehenden Heizsystems durch Verbesserung der Heizkurve oder Austausch ineffizienter Heizungspumpen zu Förderung führen.

Die energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen werden ebenfalls gefördert. Hierzu zählen auch eine akustische Fachplanung. Voraussetzung für die Förderung ist aber, daß sie durch einen Energieeffizienz-Experten oder einen zusätzlich von diesem beauftragten Dritten erbracht wird. Wird ein Dritter beauftragt, sind die durch ihn erbrachten Leistungen durch einen Energieeffizienz-Experten auf Plausibilität hinsichtlich der sachlichen Richtigkeit zu prüfen und das Ergeb­nis dieser Prüfung zu dokumentieren. 

 

Die Förderung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form  eines nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses  Förderfähige Kosten sind die vom Antragsteller für die energetische Maßnahme tatsächlich zu tragenden Bruttokosten (einschließlich Mehrwertsteuer). Bei Eigenleistungen, werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert, wenn ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmer die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis bestätigt.

Zu den förderfähigen Kosten gehören neben den direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten jeweils auch die Kosten für den fachgerechten Einbau bzw. die Installation, die Kosten für die Inbetriebnahme von Anlagen sowie Kosten der zur Durchführung der Maßnahme erforderlichen Umfeldmaßnahmen, wie Baustelleneinrichtung einschließlich Errichtung eines Baugerüstes, oder auch Kosten für Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen.

Förderfähig sind die Kosten für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich einer akustischen Fachplanung, die  durch den Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste dem Antragsteller in Rechnung gestellt werden, einschließlich der Kosten der Überprüfung von erbrachten  Leistungen durch den Energieeffizienz-Experten auf Plausibilität.

Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung. Die maximale Förderkosten für die energetischen Sanierungsmaßnahmen liegt bei 60.000€je Wohneinheit, jedoch max. 600.000€ pro Wohneinheit.  Für die  Fachplanung und Baubegleitung sind die förderfähigen Kosten gedeckelt auf 5000€ bei Ein- und Zweifamilienhäusern und auf 2000€ pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, maximal jedoch  20 000 Euro. Der Zuschuß beträgt jeweils 50% der Kosten.

Seit dem 15. Aug. 2022 wird der sogenannte iSFP- Bonus nur noch für Eintelmaßnahmen der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der Heizungsoptimierung gewährt.   Anlagen zur Wärmeerzeugung entfallen beim iSFP Bonus. 

Der individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt auf, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge das beste Einsparungspotential bieten. Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP und wird diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, so erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus).